Leistungen
Wir sind Ihr zuverlässiger KFZ-Betrieb für alle Marken und Modelle. Unsere Leistungen umfassen Inspektionen, Reparaturen, Wartungen und mehr. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und hohe Servicequalität.
Auspuff
Die Aufgabe der Abgasanlage ist, neben der Reduzierung der Schallwellen, die Abgasentgiftung. Die Abgase sollen gefahrlos abgeleitet und das Leistungsvermögen des Motors möglichst wenig durch Rückstau behindert werden.
Abgasanlagen verschleißen aufgrund der hohen Temperaturschwankungen. Für den Fall des Ersatzes gibt es vordefinierte Trennstellen, zwischen denen dann Teilstücke ersetzt werden können. Ein Sportauspuff reduziert den Abgasgegendruck um etwa 30 – 90 Prozent. Das bringt bei entsprechender Abstimmung nach Herstellerangaben eine Leistungssteigerung von etwa 2 – 7 Prozent.
Eine zugelassene Anlage kostet richtig Geld. Einige Kraftfahrer wollen sich dieses Geld sparen – doch ACHTUNG!!! Das Manipulieren der Auspuffanlage führt zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!
„Belästigung Anderer durch unnötigen Lärm und Abgasausstoß“ kostet 80 Euro gem. Bußgeldkatalog (Stand 09.11.2021). Und die Strafe kommt mit einer Bußgeldanzeige. Es kommen hier noch einmal ca. 30 Euro an Gebühren obendrauf und man ist damit bei ca. 110 Euro. Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn sich die Großmutter von nebenan aufregt, weil zum dritten Mal in diesem Monat die „Tuningszene“ ihre Treffen nebenan abhält und die Polizei ruft. Das stellt sogar den Regelfall dar.
Fahren ohne Betriebserlaubnis, kostet 50 Euro, die Betriebserlaubnis bezieht sich auf das Fahrzeug mit Abgasreinigung und erlischt somit auch, wenn man den Katalysator entfernt.
Die Steuer wird auch anhand von Abgasen (und Gewicht) berechnet. Sobald man das Abgasverhalten verändert, verschlechtert in unserem Fall, begeht man vielleicht eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung. Doch ist das wirklich so? Hier gibt es die Antwort!
Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr von 50 oder 100 EUR. Der kontrollierende Beamte ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu schreiben. Dies bedeutet, man ist im polizeilichen System „amtsbekannt“ und wird als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt und vernommen, ganz wie im Krimi. Anschließend werden Beweise gesichert.
Die Investition in eine Auspuffanlage mit ABE lohnt sich also ganz sicher.
Wir helfen Ihnen gern dabei!
Batterie
Fahrzeugbatterien sind kleine Wunderwerke. Die Aufgabe der Batterie ist es elektrische Energie zu speichern und alle elektrischen Komponenten mit Spannung zu versorgen. Bei modernen Fahrzeugen wird die Batterie nicht nur für den Start benötigt. Sie muss auch eine Vielzahl von elektrischen Verbrauchern versorgen. Insbesondere Komfortelemente und Sicherheitssysteme benötigen zusätzliche Energie, wodurch der Stromverbrauch steigt und die Batterie zusätzlich gefordert wird.
Zusätzlich kommen neue Antriebssysteme wie z.B. Start-Stopp, Energierückgewinnung und Hybridfahrzeuge hinzu. Solche Belastungen schaffen herkömmliche Blei-Säure-Batterien nur kurzfristig und verweigern dann recht schnell den Dienst.
Wenn Ihr Fahrzeug ein Start-Stopp-System hat, wird in Ihrem Fahrzeug wahrscheinlich eine EFB-(Enhanced Flooded Battery) oder AGM-Batterie (Absorbent Glass Mat) verbaut sein.
Tipp: Bei Autos ohne Start-Stopp-Funktion können als Ersatz für die Standard Blei-Säure-Batterie optional auch leistungsstärkere EFB- oder AGM-Batterien verbaut werden – insbesondere, wenn hauptsächlich Kurzstrecken gefahren werden oder elektrische Verbraucher nachgerüstet wurden.
Wir beraten Sie gern, welche Batterie für Sie in Frage kommt.
Beleuchtung
Die Beleuchtung von Fahrzeugen wird immer komplexer. Schon lange spricht man von Lichtsystemen, die in Sachen Wartung und Einbau höchste Anforderungen an eine Werkstatt stellen.
Nicht nur nachts oder in der Dunkelheit ist eine funktionsfähige Beleuchtung am Auto wichtig. Dennoch ist eine kaputte Beleuchtung noch immer der häufigste Mangel bei der Hauptuntersuchung.
Bremse
Alle Bremsenteile sind sicherheitsrelevante Teile! Bremsscheiben und Bremsbeläge sind Funktionspartner. Die geforderten hohen Anforderungen sind nur mit Komponenten zu erreichen, die für das jeweilige Fahrzeug entwickelt wurden. Durch regelmäßige Wartung und Kontrolle können Sicherheitsrisiken sowie Komfort- und Lebensdauereinbußen vermieden werden.
Daher führen wir bei jedem Fahrzeugcheck eine Sichtprüfung der Bremsanlage durch.
DGUV 70 Prüfung
Die Prüfung muss mindestens jährlich auf der Grundlage der DGUV 70 erfolgen. Ziel der UVV Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist die Feststellung der Betriebssicherheit.
Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Hierfür gelten besondere Grundsätze, die durch die BG (BGG 916 – Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige) festgelegt wurden.
Die Prüfung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges und darf keinesfalls mit der Hauptuntersuchung (TÜV) verwechselt werden.
Fahrradreparatur und -wartung
Die RADLWERKSTATT wurde im Oktober 2021 geöffnet. Wir bieten kleinere Reparaturen wie Kettenwechsel, Lagererneuerung oder einfach nur ein Sicherheitscheck an. Neben der Instandsetzung führen wir auch Inspektionen am Rad durch, die vom Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk, dem Verband des Deutschen Zweiradhandels, dem Verbund Service und Fahrrad e.V., dem Zweirad-Industrie-Verband sowie dem EDV Unternehmen VELODATA GmbH erstellt wurden.
Hinweis:
Auf google.de kann man die RADLWERKSTATT Koblenz finden.
Fahrwerk
Das Fahrwerk bestimmt entscheidend die Fahrsicherheit und den Komfort eines Fahrzeuges. Radaufhängung, Federn und Dämpfer bilden die zentralen Bestandteile des Fahrwerkes. Die vordringlichste Aufgabe des Fahrwerks besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Räder möglichst ständig Kontakt zur Fahrbahn halten. Nur wenn ein Rad direkten Kontakt mit der Fahrbahn hat, kann es Vortrieb, Verzögerung oder Richtungsänderung erzeugen.
Schlaglöcher, Bordsteinrempler, unachtsamer Umgang und mangelnde Wartung, das ist der Stoff, aus dem Fahrwerkschäden sind.
Wir bieten die Fahrwerküberprüfung für Ihre Sicherheit bei jedem Check an.
HU Hauptuntersuchung
Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird jedes Fahrzeug vor der gesetzlichen Prüfung einem Vorabcheck unterzogen, um so Schäden die einen erheblichen Mangel darstellen zu identifizieren und beheben. So werden die Kosten einer zweiten Untersuchung (Nachuntersuchung) gespart.
Wir arbeiten bei der Hauptuntersuchung im engen Schulterschluss mit einem von der IHK Koblenz öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen zusammen.
Inspektion
Kein Garantieverlust bei Serviceleistungen nach Herstellervorgabe!
Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn es um die Garantie ihres Fahrzeugs geht. Weit verbreitet ist die Meinung, dass das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt, also einer Werkstatt der Marke des Autos, für Wartungen und Inspektionen vorgeführt werden kann. Andernfalls drohe der Verlust der Garantie. Die Wahrheit ist jedoch: Seit dem Jahr 2010 kann der Hersteller eines Wagens die Garantie nicht mehr ohne weiteres mit der Nutzung der von ihm präferierten Fachwerkstatt verbinden. Das hat die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt. Autofahrer sollten sich also merken: Serviceleistungen wie Wartung und Inspektion dürfen auch in freien Werkstätten durchgeführt werden, ohne dass hierbei die Garantie gefährdet wird. Die durchgeführten Arbeiten müssen lediglich nach Herstellervorgaben erfolgen.
Auch für die Anschlussgarantien der Fahrzeughersteller gilt, dass diese nicht unter dem Vorbehalt der Wartung in der Vertragswerkstatt stehen dürfen. Für diese Wahlfreiheit sprach der Bundesgerichtshof 2011 ein Urteil (Az. VIIOI ZR 293/10): Der Garantiegeber haftet. Es sei denn, der Schaden ist auf eine unsachgemäße Wartung zurückzuführen.
Ein Fahrzeughersteller darf weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine Garantie gegen Durchrostung ablehnen, weil der Service in einer freien Werkstatt vorgenommen wurde. Das gilt auch für Durchrostungsgarantien wie die MobiloLife von Mercedes-Benz, die nach Auffassung von Rechtsexperten vor allem nicht mit dem Kartellrecht vereinbar ist.
Was für Neuwagengarantien schon seit der Verabschiedung der Kfz-GVO gilt, stellte der BGH in seinem Urteil vom 25.9.2013 zu den Gebrauchtwagengarantien klar: Die Garantie bleibt auch dann erhalten, wenn Service und Wartung in einer freien Werkstatt erfolgen (Az. VIII ZR 206/12). Dies gilt während der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen ebenso wie bei der einjährigen Frist für Gebrauchtwagen.
Fazit
Jeder Autofahrer kann mit seinem Neu- oder Gebrauchtwagen im Zeitraum der Gewährleistungs- und Garantiezeiträume in die Kfz-Werkstatt seiner Wahl gehen, ohne dass er bei einem Gewährleistungs- oder Garantiefall Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommt. Nahezu alle Fahrzeughersteller haben daher ihre einschränkenden und damit ungültigen Garantiebedingungen mittlerweile an die aktuelle Rechtslage angepasst. Der Autofahrer ist nun gefragt, das geltende Verbraucherrecht in seinem Sinne zu nutzen.
Nur bei Leasingfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Denn der Leasinggeber darf als Eigentümer bislang noch vorschreiben, wo sein Fahrzeug gewartet und repariert werden darf.
Der BGH stellte in seinem Urteil vom 25.9.2013 zu Gebrauchtwagengarantien (Az. VIII ZR 206/12) klar: Die Garantie bleibt auch erhalten, wenn Service und Wartung in einer freien Werkstatt erfolgen.
Inst It Yourself – Vermietung der Hebebühne
Ab sofort bieten wir handwerklich Begabten und Hobbyschraubern die Möglichkeit selbst am Auto zu schrauben.
Unter dem Stichwort: Inst It Yourself kann jeder die Möglichkeit nutzen sein Fahrzeug selbst zu reparieren.
Klima Service
Wie alle Aggregate im Fahrzeug braucht auch die Klimaanlage neben der optimalen Bedienung eine angemessene Pflege und Wartung.
Wartungsvorgaben der Hersteller
Die Vorgaben und Empfehlungen zur Wartung der Klimaanlagen sind sehr unterschiedlich. Während die Fahrzeughersteller eine Klimaanlagen-Wartung mit Aufbereiten und Nachbefüllen von Kältemittel erst dann vorsehen, wenn die Kälteleistung merklich reduziert ist, empfehlen die Servicefirmen wegen möglicher teurer Folgeschäden durch Kältemittelverlust (mangelnde Schmierung) meist eine entsprechende Wartung alle 2 Jahre.
Im Rahmen der Fahrzeug-Inspektionsarbeiten werden derzeit von den meisten Herstellern keine Prüfungen an der Klimaanlage durchgeführt, die eine ausreichende Beurteilung der Kühlleistung und somit auch des Kältemittel-Füllstandes erlauben. Häufig wird nur im Rahmen der Probefahrt die Funktion grob beurteilt (Kühlung ja/nein), was insbesondere im Winter keine klare Aussage ermöglicht.
Eine Klimaanlage verringert neben der Temperatur im Fahrzeug auch den Feuchtigkeitsgehalt der Luft: Bei tiefen Temperaturen am Verdampfer kondensiert die Luftfeuchtigkeit, das entstehende Wasser wird durch einen Schlauch ins Freie abgeleitet. Die Entfeuchtung trägt aber nicht nur an schwülwarmen Tagen erheblich zum Komfort der Fahrzeuginsassen bei. Denn auch in der regnerischen Übergangszeit und im Winter bei Temperaturen über etwa 5 Grad Celsius kann man mithilfe der Klimaanlage die Luftfeuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum niedrig halten und so das Beschlagen der Scheiben verhindern.
Dieser Vorgang hat aber nicht nur Vorteile: Üble Gerüche entstehen insbesondere dann, wenn angesaugte Schmutzpartikel (Staub, Pollen usw.) auf der Verdampferoberfläche in Verbindung mit kondensierter Luftfeuchtigkeit Bakterien- und Pilzkulturen bilden. In der Regel halten Innenraum-Luftfilter Schmutz und Keime zwar zurück, und auch das ablaufende Kondenswasser spült Verunreinigungen weg. Doch aufgrund der feuchten Oberfläche des Verdampfers können dort – wenn diese Oberfläche nicht abtrocknen kann – Schimmelpilze und Bakterienkulturen entstehen.
Bei Bakterien- und Pilzbefall sollte die Klimaanlage umgehend desinfiziert werden, da insbesondere bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem allergische Reaktionen vom chronischen Dauerschnupfen bis hin zum Asthma bronchiale nicht ausgeschlossen werden können. Vorsorglich kann auch der Innenraumfilter (immer mit Aktivkohle!) nach den feuchten Jahreszeiten Herbst und Winter im Frühjahr gewechselt werden.
Bei Außentemperaturen unter etwa 5 Grad Celsius funktioniert die Klimaanlage nicht: Der Kompressor, der für die Kälteleistung zuständig ist, wird automatisch abgeschaltet, da sonst der Verdampfer vereisen könnte. Bei diesen Temperaturen hilft das regelmäßige Putzen der Scheibe enorm: Eine schmutzige Scheibe bindet die feuchten Luftpartikel an sich und beschlägt deshalb deutlich schneller als eine saubere.
Tipps für die Bedienung der Klimaanlage
Damit die Klimaanlage möglichst keine Probleme bereitet, sollten Sie diese Tipps beachten:
Stellen Sie Klimaanlage nicht zu kühl ein und richten Sie den Luftstrom nicht direkt auf Körperpartien (Erkältungsgefahr!). Die Wohlfühltemperatur liegt zwischen 22 und 25 Grad. Für eine schnelle Abkühlung des Fahrzeuges ist es sinnvoll, bei maximaler Kühlleistung kurzzeitig auf Umluftbetrieb zu schalten.
Klimaanlagen mit elektronischer Regelung (Klimaautomatik) bieten Vorteile bei der Einstellung der Temperatur, Luftverteilung und Gebläsestärke. Die Hinweise zur Bedienung der Klimaanlage in der Fahrzeug-Bedienungsanleitung müssen aber beachtet werden.
Wenn Sie bei großer Hitze im Sommer einsteigen müssen: Öffnen Sie vor dem Losfahren alle Türen oder Fenster, damit die aufgestaute heiße Luft erst mal raus kann.
Eine Klimaanlage sollte nach Bedarf, aber regelmäßig – auch im Winter – bei Temperaturen über etwa 5 Grad Celsius eingeschaltet werden. So wird eine ausreichende Schmierung des Systems gewährleistet, und mögliche Verunreinigungen am Verdampfer werden durch das ablaufende Kondenswasser abgewaschen. Ein Kurzzeitbetrieb unter 10 Minuten ist allerdings zu vermeiden.
Schalten Sie kurz vor Fahrtende die Kühlfunktion der Klimaanlage, aber nicht das Gebläse aus. Das verhindert Restfeuchtigkeit im System, die Bakterien- und Pilzbefall und somit Geruchsbildung begünstigt.
In der regnerischen Übergangszeit im Frühjahr und im Herbst kann man mithilfe der Klimaanlage die Luftfeuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum niedrig halten und so das Beschlagen der Scheiben verhindern.
Auch bei Umgebungstemperaturen unter 10 Grad Celsius hilft die Klimaanlage bei Fahrtbeginn bei der Entfeuchtung des Luftstroms. Der Beschlag an der Frontscheibe wird dadurch reduziert. Bei einer Außentemperatur unter etwa 5 Grad Celsius wird die Klimaanlage automatisch abgeschaltet, auch wenn die Anzeigen im Innenraum etwas anderes aussagen. Sie funktioniert dann mit der üblichen Heiz- und Gebläsefunktion.
Vor allem im Herbst verstopfen oft Laubblätter unter der Motorhaube die Lufteinlässe und reduzieren die Gebläseleistung spürbar. Eine regelmäßige Kontrolle des Motorraums (die Blätter liegen in der Rinne unterhalb der Windschutzscheibe) ist also ratsam.
Die Klimaanlage sollte innerhalb der regelmäßigen Fahrzeug-Inspektion geprüft werden. Spätestens wenn die Kühlleistung reduziert ist, muss eine Klimaanlage mit einem speziellen Service-Gerät gewartet werden. Das Kältemittel wird dann abgesaugt, aufbereitet und mit frischem Öl der Anlage wieder zugeführt. Dabei muss die Dichtigkeit der Anlage geprüft werden.
Ist die Kühlfunktion der Klimaanlage aufgrund Gasmangels bereits außer Funktion, so ist vor der Befüllung eine separate, eingehendere Dichtigkeitsprüfung erforderlich.
Bei Geruchsbildung müssen der Verdampfer desinfiziert und die Ablaufleitung für das Kondenswasser gereinigt werden.
Man sollte eine Klimaanlage also „bewusst“ ein- bzw. ausschalten. Aber auch nicht am falschen Platz sparen: Schon 27 Grad Celsius im Fahrzeuginneren wirken für den Fahrer belastend. Sein Pulsschlag und die Körpertemperatur steigen, die Konzentration und das Reaktionsvermögen lassen nach.
Öl Service
Je nach Bauart stellt ein Motor andere Anforderungen an ein Motoröl. Die Ölqualität und notwendige Wechselintervalle werden von den Fahrzeugherstellern in Prüfverfahren unter Berücksichtigung des Ölfiltersystems, der Metallurgie und der Konstruktion der Motorbauteile festgelegt. Halten Sie sich daher stets an die Freigaben und Empfehlungen der Hersteller, um Schäden zu vermeiden sowie Garantieansprüche aufrecht zu erhalten. Die Freigaben stehen in der Bedienungsanleitung Ihres Kraftfahrzeugs.
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, verwenden wir ausschließlich für Ihr Fahrzeug zugelassenes Motoröl.
Reifen
Die durchschnittliche Radaufstandsfläche liegt bei ca. 150 cm² und hat etwa die Größe einer Postkarte. Nur dort können Kräfte („Grip“ bzw. „Traktion“) aufgebaut werden, so dass das Fahrzeug spurstabil geführt wird.
Der Gesetzgeber hat eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben. Bei starkem Regen oder bei Winterreifen reicht dies allerdings nicht aus.
Der ADAC schreibt hierzu folgendes:
Egal ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen: Die richtige Mindestprofiltiefe der Reifen ist überlebenswichtig! Die gesetzlichen Bestimmungen – und unsere Empfehlungen für mehr Sicherheit.
Die Restprofil von 1,6 mm sind ein absolutes Minimum!
Abgefahren? Bis zu 120 € Bußgeld und ein Punkt (Stand 09.11.2021).
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw- und Motorradreifen und 1,0 mm für Leichtkrafträder. Doch umfangreiche ADAC Tests haben bewiesen: Die gesetzlich festgelegte Profilgrenze bietet nur einen Rest an Sicherheit. Bei Sommerreifen sollte das Profil mindestens drei Millimeter tief sein, bei Winter- oder Ganzjahresreifen mindestens vier Millimeter – sonst wird’s kritisch bei Nässe, Schnee oder Schneematsch.
In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimeter als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.
SmartRepair
Der Begriff stammt aus dem Amerikanischen und ist die Abkürzung für:
S = Small
m = middle
a = area
r = repair
t = technologies,
In das Deutsche übersetzt: (Spezialisierte) Reparaturmethoden für kleine und mittlere (Karosserie-) Beschädigungen. Da klingt SmartRepair doch wesentlich charmanter!
Steinschlag Reparatur
Aus einem kleinen Steinschlag kann ganz schnell ein Riss entstehen. Sie sollten einen Steinschlag sofort mit einem Tesa-Klebeband abkleben. So verhindern Sie das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit.
Eine Steinschlagreparatur kann in der Regel durchgeführt werden, wenn:
[1] der Schaden nicht im rund 30 cm breiten Sichtfeld des Fahrers ist,
[2] der Riss mindestens 12 cm vom Rand der Scheibe entfernt ist,
[3] der gesamte Schaden einen Durchmesser hat, der nicht größer als eine 2-Euro-Münze ist,
[4] die Sicherheitsfolie und die Innenscheibe unbeschädigt sind.